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Herstellergarantie

Garantieschutz

Beitz & Walz garantiert Verbrauchern, dass ihre Produkte frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Fehler, der den Schaden verursacht hat, bereits zu diesem Zeitpunkt aufgewiesen haben. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

 

Diese Garantie gilt für die Frist von 5 Jahren ab Kaufdatum des Erstkunden. Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Aus-tausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen.

 

Schriftliche Fehleranzeige

Die Rechte aus dieser Garantie kann der Verbraucher durch schriftliche Fehleranzeige innerhalb der Garantielaufzeit gegenüber Beitz & Walz oder dem Händler, bei dem der Erstkunde das Produkt gekauft hat, geltend machen. Voraussetzung ist überdies, dass der Verbraucher den Fehler innerhalb von zwei Monaten anzeigt, nachdem er ihn erkannt hat bzw. hätte erkennen müssen. Es obliegt dem Verbraucher zu belegen, dass die Garantie nicht abgelaufen ist (z.B. durch Vorlage des Kaufbelegs des Erstkunden). Beitz & Walz ist gegebenenfalls berechtigt, den Beginn der Garantielaufzeit nach Maßgabe des Herstellungsdatums zu bestimmen.

Leistungen im Garantiefall

Beitz & Walz steht es frei, das Produkt instand zu setzen, einen Austausch vorzunehmen oder dem Verbraucher den Kaufpreis zu erstatten.

In der Regel lässt der Verbraucher das fehlerhafte Produkt mit vorherigem Einverständnis seitens Beitz & Walz durch einen Fachhandwerker vor Ort instand setzen oder austauschen. In diesem Fall deckt die Garantie die kostenlose Lieferung der notwendigen Ersatzteile. Der Verbraucher hat das Produkt zugänglich zu machen.

Beim Austausch wird das alte Produkt kostenfrei durch ein neues Produkt gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Sofern das betroffene Produkt zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr hergestellt wird, ist Beitz & Walz berechtigt, ein ähnliches Produkt zu liefern.

Der Verbraucher ist verpflichtet, das neue Produkt beim nächstgelegenen Beitz & Walz-Händler selbst abzuholen, wenn nichts anderes vereinbart ist.

 

Sofern Beitz & Walz eine Erstattung des Kaufpreises wählt und dies schriftlich bestätigt, gibt der Verbraucher das Produkt zurück und Beitz & Walz erstattet ihm den gezahlten Kaufpreis.

Voraussetzungen und Ausschlüsse

Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Garantie ist eine fachgerechte Installation und Wartung gemäß Betriebsanleitung und den anerkannten Regeln der Technik (z.B. durch einen Meisterbetrieb oder einen autorisierten Fachbetrieb) und die Verwendung der Beitz & Walz-Produkte gemäß den technischen Anleitungen und Pflegeanweisungen von Beitz & Walz.

Dazu zählt unter anderem, aber nicht abschließend, dass Zulauf-Wasserrohre insbesondere vor der Produktinstallation oder nach Baumaßnahmen entsprechend den gültigen Normen fachgerecht durchgespült werden und der Arbeitsdruck im Wassernetz auf die technischen Bestimmungen hin überprüft wird.

 

Der Garantieanspruch erstreckt sich nicht auf:

      • Verschleißteile, wie z.B. Dichtungen, durch Verschleiß;
      • Verbrauchsmaterial, wie z.B. Luftsprudler, durch Verbrauch;
      • Geringfügige Abweichungen der Beitz & Walz-Produkte von der Soll-Beschaffenheit, die auf den Gebrauchswert des Produkts keinen Einfluss haben;
      • Schmutzeinspülungen, Wasserschläge, insbesondere Warmwasserschläge, Kalkablagerungen, Betriebs- und Bedienungsfehler, Schäden durch aggressive Umgebungseinflüsse, Chemikalien, Reinigungsmittel;
      • Mängel am Produkt, die durch Installation, Transport und Probebetrieb der Kaufsache verursacht wurden

Die Gültigkeit der Garantie endet bei:

      • Nichteinhaltung der Montage-, Pflege- und Gebrauchsanleitung;
      • Einbau, Wartung, Reparatur oder Pflege durch nicht fachkundige Personen;
      • Produktschäden, verursacht durch den Verkäufer, Installateur oder dritte Personen;
      • Schäden, die auf normale Abnutzung oder vorsätzliche Beschädigungen zurück-zuführen sind;
      • unsachgemäße Installation oder Inbetriebnahme;
      • mangelnde oder fehlerhafte Wartung;
      • Produkten, die nicht ihrem vorgesehenen Zweck entsprechend verwendet wurden oder werden;

Nichteingreifen der Garantie

Sofern sich ein Produktfehler als durch diese Garantie nicht gedeckt erweist, sind die bei Versand und Transport des Produkts entstehenden Kosten vom Verbraucher selbst zu tragen. Zusätzlich hat der Verbraucher die Kosten einschließlich etwaiger Arbeitskosten, zu tragen, die bei der Untersuchung des Produkts entstehen, sowie die Kosten des Ausbaus und der Wiederinstallation des Produkts. Sofern der Verbraucher nach Information über das Nichteingreifen der Garantie und über die voraussichtlichen durch die Instandsetzung entstehenden Kosten die Ausführung der Instandsetzung wünscht, hat er zusätzlich die Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitskosten zu tragen.

Hat das Produkt den Mangel nicht bereits bei Auslieferung aufgewiesen, entscheidet Beitz & Walz im Einzelfall, ob eine Beseitigung auf dem Kulanzweg vorgenommen wird. Einen Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung hat der Verbraucher in diesem Fall nicht.

Gesetzliche Rechte

Dem Verbraucher stehen neben den Rechten aus der Garantie die gesetzlichen Rechte zu. Diese für den Verbraucher unter Umständen günstigeren Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Die Garantie lässt ebenfalls die Rechte unberührt, die der Erstkunde sowie gegebenenfalls der Verbraucher gegen den Verkäufer hat, bei dem der Erstkunde das Produkt erworben hat.