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AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines

1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben den Vorrang vor abweichenden Bedingungen unserer Vertragspartner. Erfüllungsort ist Trittau, Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Bestimmungen des einheitlichen UN-Kaufrechtes gelten nicht.

1.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch etwaige Handelsbräuche, stillschweigende Vereinbarungen oder Duldung nicht aufgehoben. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

II. Auskünfte, Beratungen

Auskünfte und Beratungen hinsichtlich unserer Produkte erfolgen aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen. Mündliche Angaben sind unverbindlich.

III. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder nach Auslieferung der Ware zustande. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

IV. Muster und Ausstellungsstücke

4.1 Muster werden von uns zum Kaufpreis gemäß Preisliste mit Rückgaberecht geliefert und berechnet. Erfolgt die Rückgabe des Musters  innerhalb von 6 Monaten in einwandfreiem Zustand schreiben wir Ihnen den Kaufpreis gut. Muster sind unverbindliche Ansichtsmuster. Bei einem Kauf nach Muster sind Abweichungen vorbehalten, die branchenüblich sind oder im Rahmen der normalen Fertigung liegen.

4.2 Produkte für Präsentationszwecke in Ausstellungen werden zu Sonderkonditionen berechnet.

V. Preise

5.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ab Werk. Bei Bestellungen mit einem Nettowarenwert von mindestens Euro 500,00 liefern wir im normalen Frachtverkehr frei Haus einschließlich Verpackung.

5.2 Für Lieferungen die später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, behalten wir uns vor, etwaige eingetretene Materialbeschaffungskosten, Energiekosten oder Lohn/Lohnnebenkosten durch Anpassung der Preise zu erhöhen. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 5% ist der Käufer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

VI. Lieferung

6.1 Termine und Fristen sind unverbindlich, solange nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Haben wir die Lieferzeit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich zugesagt, so beginnt die Lieferfrist erst nach Klärung aller Einzelheiten für die Ausführung des Auftrages. Bei Überschreitung von Terminen kann der Käufer eine angemessene Nachfrist zur Lieferung/Leistung setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist können wir in Verzug geraten.

6.2 Termine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Zahlungsverzögerungen des Käufers um den Zeitraum, um den der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.

VII. Zahlungen

7.1 Sämtliche Zahlungen sind spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt zu leisten. Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserhalt gewähren wir einen Preisnachlass,dessen Höhe sich aus der Rechnung ergibt. Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei nicht vertragsgemäßer Zahlung sind wir berechtigt, unter Vorbehalt des Nachweises eines höheren Verzugsschadens Fälligkeitszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Einer Mahnung bedarf es nicht. Bei Zahlungsverzug des Käufers werden alle offenstehenden, auch noch nicht fälligen oder gestundeten Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen.

7.2 Der Käufer verzichtet hiermit ausdrücklich auf die Aufrechnung mit eventuellen Gegenforderungen und auf die Geltendmachung etwaiger Zurückbehaltungsrechte jeglicher Art. Dieses gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

VIII. Eigentumsvorbehalt

8.1 Unsere Warenlieferungen erfolgen unter Vorbehalt des Eigentums bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Tilgung sämtlicher uns zustehender Forderungen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, uns auf unser erstes Verlangen die Vorbehaltsware unverzüglich herauszugeben.

8.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware stets voll gegen die üblichen Risiken versichert zu halten und uns dieses auf Verlangen nachzuweisen. Der Käufer tritt hiermit seine eventuellen Versicherungsansprüche an uns ab.

8.3 Zugriffe Dritter auf unser Eigentum, irgendwelche Beeinträchtigungen oder Verlust der Ware hat der Käufer uns unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten gebotener Gefahrenabwehr trägt der Käufer. Der Käufer hat jeglichen Schaden an der Ware durch Verlust oder Beeinträchtigung uns gegenüber voll zu ersetzen.

Allgemeine Verlaufs- und Lieferbedingungen

8.4 Auf Verlangen ist uns oder unserem Beauftragten der Zutritt zum Ort der gelagerten Ware und deren Kontrolle zu gestatten.

8.5 Be- und Verarbeitungen der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware der Ziff. 8.1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach anstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 8.1.

8.6 Der Käufer ist zur Veräußerung der Ware im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebes berechtigt. Im Falle der Veräußerung tritt der Käufer schon jetzt die ihm daraus entstehenden Forderungen gegen Dritte an uns ab. Die Vorausabtretung erfolgt bis zur Höhe sämtlicher Forderungen, die uns gegenüber dem Käufer entstehen. Übersteigt der Wert der uns gewährten Sicherheiten unsere Gesamtforderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen der Käufers insoweit zur Freigabe bzw. Rückübertragung bereit.

8.7 Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen unverzüglich den Bestand der von uns voraus abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Der Käufer ist insofern verpflichtet, sich bis zur vollständigen Bezahlung seinerseits das ihm zustehende bedingte Eigentumsrecht vorzubehalten. Auf Verlangen hat uns der Käufer die Schuldner, deren Anschrift und die abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen. Wir sind berechtigt, im Falle des Zahlungsrückstandes des Käufers dessen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

IX. Haftung für Mängel

9.1 Offensichtliche Mängel können nur unverzüglich nach Warenempfang geltend gemacht werden. Bei berechtigter und fristgemäße Rüge haben wir die Wahl zwischen Wandlung, Minderung oder Ersatzlieferung. Ware, die aus der Originalverpackung entnommen worden ist, wird auf keinen Fall zurückgenommen. Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Grösse, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden.

9.2 Wir haften nicht für unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung, insbesondere übermäßige Beanspruchung, fehlerhafte Montage bzw. fehlerhafter Einsatz durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung (Verschleiß), fehlerhafte und nachlässige Behandlung und Handhabung, insbesondere durch nicht geschultes Personal.

9.3 Für Ansprüche des Käufers wegen Mängel der Ware, haften wir zwei Jahre, jeweils beginnend ab Ablieferung. Die Haftung für Rechtsmängel nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Die Haftung für mangelbedingte Schäden richtet sich nach Ziffer 10.

9.4 Bei Nachlieferung einer mangelfreien Sache beträgt die Gewährleistung ebenfalls zwei Jahre. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.

X. Haftung auf Schadensersatz

10.1 Jegliche auf Schadensersatz gerichtete Haftung gleich welcher Art und gleichgültig aus welchem Grund ist ausgeschlossen.

10.2 Dies gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn wir aufgrund von Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes für Personen- oder Sachschäden haften, die bei der Nutzung des Liefergegenstandes eingetreten sind.

10.3 Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht, wenn der eingetretene Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruht. Eine Kardinalpflicht ist eine solche grundlegende und wesentliche Vertragsverpflichtung, deren Erfüllung das Erreichen des vom Kunden mit Abschluss des Vertrages verfolgten Zwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Haften wir nach Ziff. 10.1, so ist die Haftung auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt.

10.4 Im Fall eines von uns zu vertretenden Sachschadens ist unsere Haftung auf die Ersatzleistung unserer Haftpflichtversicherung begrenzt. Soweit dies nicht eintritt, haften wir im Rahmen der inhaltlichen und umfangmäßigen Begrenzung nach Ziff. 10.3.

XI. Rücksendungen

Von uns gelieferte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Erklären wir uns nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall hierzu bereit , wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Warenwertes zuzüglich MwSt. erhoben. Notwendige Aufarbeitungskosten werden gesondert berechnet. Für Neukartonagen werden €uro 5,– zzgl. MwSt. pro Produkt in Rechnung gestellt. Die Transportgefahr und Transportkosten  trägt der Käufer.